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Erdgas im Umweltvergleich

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Die "Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft" (TA Luft) enthält Vorschriften für ein breites Spektrum von Energieumwandlungsanlagen bis hin zu industriellen Produktionsanlagen. Sie bestimmt die Emissionsgrenzwerte für Schadstoffe bei jedem Energieträger und für einzelne industrielle Prozesse nach dem Stand der Technik. Trotz der schärfsten Grenzwerte für Erdgas können diese Bestimmungen mit vergleichsweise geringem Investitionsaufwand erfüllt werden.

Die Kleinfeuerungsanlagen-Verordnung (1. BImschV) weist zur Raumheizung für Erdgas einen NOX-Grenzwert von 80 mg/kWh und für leichtes Heizöl von 120 mg/kWh (Milligramm pro Kilowattstunde) aus (jeweils bis zu einer Leistungsgrenze von 120 kW). NOX-Emissionen bei Heizölfeuerungen dürfen demnach um 50 Prozent höher liegen als bei Erdgasfeuerungen. Auch die NOX-Grenzwerte für die Vergabe des Umweltzeichens liegen für Gasgeräte unter den Werten für vergleichbare Heizölgeräte.

Ein Vergleich der Schadstoffemissionen bei der Verbrennung von Erdgas und leichtem Heizöl in Wärmeerzeugern mit einer Leistung bis 100 kW zeigt: Die durchschnittlichen NOx-Emissionen sind bei Gasgeräten für alle Produktgruppen mit rd. 70 mg/kWh (Milligramm pro Kilowattstunde) nur etwa halb so hoch wie bei Ölgeräten, die einen Durchschnittswert von 130 mg/kWh aufweisen).

In Ballungsgebieten haben die Emissionen aus Kleinfeuerungen wegen der großen Anzahl von Feuerstätten und der niedrigen Schornsteinhöhe spürbaren Einfluss auf die Luftqualität. Durch den Anschluss weiterer Haushalte und Gewerbebetriebe sowie kommunaler Einrichtungen an die vorhandene Erdgasversorgung anstelle von anderen fossilen Energieversorgungen werden die Umweltbelastung vermindert und die örtliche Luftqualität verbessert.



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