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Minimal-Lösung beim Stromtransport würde Verbraucher und Wettbewerb weiter belasten



Verivox, 05.03.2010 17:08




Berlin/Hamburg - Die bevorstehende Entscheidung der Bundesnetzagentur (BNetzA) über eine Neuregelung der vier großen Strom-Übertragungsnetze könnte Verbraucher und Wettbewerb erheblich belasten. Zu diesem Schluss kommt ein aktuelles Gutachten im Auftrag des Bundesverbandes Neuer Energieanbieter e.V. (bne) und der LichtBlick AG. Die offenbar vom Regulierer bevorzugte kleine Lösung eines sogenannten „Netzreglerverbundes“ würde, so das Gutachten der LBD-Beratungsgesellschaft, den wichtigen Markt für den kurzfristigen Energiehandel nicht weit genug öffnen. LichtBlick und bne erwarten, dass den Stromkunden weiterhin unnötige Millionenkosten aufgebürdet werden.



Der bne und LichtBlick fordern deshalb nachdrücklich, das weitergehende Modell eines „Zentralen Netzreglers“ umzusetzen. Es sieht eine umfassende Kooperation der vier Übertragungsnetzbetreiber vor und würde alle Hindernisse für eine einheitliche Regelzone endgültig aus dem Weg räumen. Dieses Modell wird auch vom Netzbetreiber amprion (RWE) unterstützt.

Bei der derzeit wahrscheinlichen Minimal-Lösung des „Netzregelverbundes“ blieben laut LBD-Gutachten erhebliche Ineffizienzen bestehen. So belasse dieses Modell den kurzfristigen Handel weiterhin in vier sachlich und räumlich getrennten Märkten, statt sie zusammenzufassen. Energieanbieter optimieren in diesen Märkten ihre Stromlieferungen (Intraday-Markt, untertägliche Fahrplanänderungen). Durch die Marktgrenzen werde das Stromangebot unnötig verknappt, erläutern die Autoren. Dabei benötige der Strommarkt in Zukunft sehr viel mehr Spielräume und ein größeres Angebot an flexibler, deutschlandweit verfügbarer Energie, um zum Beispiel die wachsende Einspeisung von Wind- und Sonnenstrom optimal auszubalancieren. Eine einheitliche Regelzone in Form des „Zentralen Netzreglers“ würde, so das Gutachten, die erforderlichen Marktregeln etablieren und den nötigen Strom ausreichend, schnell und transparent zur Verfügung stellen, den Wettbewerb fördern, die Kosten senken und die Verbraucher entlasten.

Der bne und LichtBlick gehen davon aus, dass die Bundesnetzagentur die künftigen Regeln für die Übertragungsnetze demnächst bekannt geben und das seit zwei Jahren laufende Festlegungs-Verfahren damit zum Abschluss bringen wird. Dieses Verfahren war durch ein von bne und LichtBlick beauftragtes Gutachten aus dem Jahr 2008 ins Rollen gebracht worden. Darin wurde aufgedeckt, dass den Verbrauchern durch die Aufteilung des Strommarktes in vier Regelzonen jährlich unnötige Kosten von mehreren hundert Millionen Euro aufgebürdet werden. Der bne und LichtBlick hatten daraufhin einen Missbrauchsantrag bei der BNetzA eingebracht. Als erste Reaktion auf das Verfahren haben sich bereits drei der vier Netzbetreiber – transpower (noch E.ON, in Zukunft Tennet), 50Hertz Transmission (Vattenfall) und EnBW – im „Netzreglerverbund“ zusammengeschlossen. Dieses Modell will die Bundesnetzagentur nun offenbar lediglich auf die vierte Netzgesellschaft – RWE – ausweiten.

Der bne und LichtBlick lehnen diese kleine Lösung ab. „Es ist an der Zeit, die Hochspannungsnetze in Deutschland endlich so wirtschaftlich und effizient wie möglich zu betreiben. Die Bundesnetzagentur muss die Verbraucher entlasten und die Netze für die Zukunft der Stromversorgung fit machen. Gerade mit Blick auf die europäische Integration der Netze ist die Aufteilung des deutschen Marktes unsinnig“, erklärt Gero Lücking, Vorstand Energiewirtschaft bei LichtBlick und fügt hinzu: „Wir bezweifeln, dass die angestrebte kleine Lösung den Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes gerecht wird.“

Robert Busch, Geschäftsführer des bne erläutert: Die Einführung eines „Zentralen Netzreglers“ hätte enorme Vorteile gegenüber der reinen Erweiterung des schon jetzt praktizierten „Netzreglerverbundes“ – etwa bei der Einspeisung von Erneuerbaren Energien, dem Stromgroßhandel und der Entwicklung intelligenter Netze. „Eine solche Entscheidung erfordert nicht einmal besonderen Mut, da RWE diese Lösung ebenfalls anbietet und dem Regulierer zur Seite steht“, betont Busch. „Die Bundesnetzagentur hat jetzt die einmalige Chance, mit dieser Entscheidung den Wettbewerb auf dem Strommarkt entscheidend voranzubringen und die anachronistische Kleinstaaterei ein für allemal zu beenden. Das darf sie sich nicht entgehen lassen.“



Quelle: Verivox


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