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Unkonventionelle Erdgasförderung darf kein Risiko für Gewässer sein
Verivox, 14.02.2012 11:07
Berlin - "Die Förderung von Schiefer- und Kohleflözgas muss auf Umweltverträglichkeit genauestens geprüft werden. Daher ist es zwingend geboten, den bestehenden Rechtsrahmen schnellstmöglich anzupassen", fordert VKU-Vizepräsident Dr. Michael Beckereit, zugleich Geschäftsführer von Hamburg Wasser, anlässlich der jüngsten Beratungen zur Thematik im Ausschuss für Wirtschaft und Technologie des Deutschen Bundestages.
Eine Ausweitung der Umweltverträglichkeitsprüfung ist aus Sicht des VKU notwendig, aber nur ein erster Schritt. Auch die nachfolgenden Genehmigungsverfahren des Berggesetzes sind zu überprüfen, ob diese im Hinblick auf die Umweltauswirkungen einer flächendeckenden Erschließung unkonventioneller Gasvorkommen ausreichend sind. "Dreh- und Angelpunkt ist das Bundesberggesetz. Hier sehen wir in Bezug auf die unkonventionelle Erdgasförderung Lücken, die im Hinblick auf den Schutz unserer Trinkwasserressourcen geschlossen werden müssen." Der VKU hat daher konkrete Regelungsvorschläge erarbeitet, die vor allem die Beteiligung der zuständigen Wasserbehörden und Kommunen verbessert.
Anders als bei konventionellen Gasprojekten gibt es in Deutschland keine Erfahrungen mit der Gewinnung von Schiefer- und Kohleflözgasvorkommen. "Bei Genehmigungsfeldern in der Größe von einer halben Million Fußballfelder und größer muss zwingend geprüft werden, mit welchen Umweltfolgen bei einer flächendeckende Erschließung potenziell zu rechnen ist. Es kann nicht sein, dass wie in den USA Bohrturm neben Bohrturm errichtet wird", so Beckereit. Seit Bekanntwerden der Bohrpläne in Deutschland drängt der VKU darauf, zentrale Fragen wie Additive, Bohrdichte sowie die umweltgerechte Entsorgung der erheblich belasteten Bohrwässer eindeutig zu klären.
"Unsere Forderungen sehen wir durch die Anfang des Jahres veröffentlichte Stellungnahme des Umweltbundesamtes zur Schiefergasförderung bestätigt. Gleichzeitig sehen wir, dass es offenkundig Alternativen gibt", so Beckereit. Einzelne Gasförderer haben beispielweise angekündigt, wassergefährdende Stoffe bei Bohrungen zu streichen oder zu ersetzen und auch die Frac-Bohrtechnik zu überprüfen. "Trotz dieser Initiativen muss eines immer klar bleiben: Der Schutz unserer Trinkwasserressourcen darf keine Kompromisse kennen. In wassersensiblen Gebieten müssen Bohrungen untersagt werden. Für alle anderen Gebiete muss gelten: Im Zweifel für den Schutz der Trinkwasserressourcen", betont Beckereit abschließend.
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