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Anbieterwechsel: Für wen kommt ein Wechsel des Stromanbieters in Frage?

Den Stromanbieter können alle Verbraucher wechseln, die für ihr Haus oder ihre Wohnung einen eigenen Stromzähler haben und in einem direkten Vertragsverhältnis zu einem Stromanbieter stehen - also alle Kunden, die ihren Strom direkt bei einem Stromanbieter bezahlen und von diesem die Rechnung erhalten.

Dagegen können Mieter, die in einer Wohnung wohnen, deren Energiekosten vom Vermieter auf die Mieter umgelegt werden, nicht selbst wechseln. Jedoch können sie den Vermieter auf die Möglichkeit des Anbieterwechsels hinweisen.

Verbraucher, die einen Zweitarifzähler (Nachtspeicherheizung) haben oder einen Wärmepumpen-Tarif nutzen, finden am Markt noch keine echten Alternativen. Grundsätzlich ist es zwar auch für sie möglich, den Stromanbieter zu wechseln, verbilligte Sondertarife können aktuell jedoch nur vom örtlichen Versorger bezogen werden.